Dokumente

Ein Sterbefall muss immer am Sterbeort (gilt auch im Ausland) beim zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:

Die Sterbeurkunden werden, wie alle anderen Urkunden, beim Standesamt ausgestellt.

Trotz regionaler Besonderheiten benötigen Sie Urkunden für folgende Belange:

Diese Urkunden sind gebührenfrei und die entsprechenden Abmeldungen und Beantragungen können wir für Sie übernehmen.

Darüber hinaus benötigen Sie (entsprechend der familiären Situation) eine Anzahl kostenpflichtiger Exemplare der Sterbeurkunde, z. B. zum Nachweis der Witwen- / Witwerstandes, für die Auszahlung von Lebensversicherungen, für die Bank, falls getrennte Konten existieren, usw.