Dokumente
Ein Sterbefall muss immer am Sterbeort (gilt auch im Ausland) beim zuständigen Standesamt beurkundet werden.
Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- die ärztlichen Papiere (Todesbescheinigung),
die am Ort des Todes ausgestellt werden.
(Wohnung, Krankenhaus u. a.)
- einen Nachweis des aktuellen Familienstandes,
d. h. eine Geburtsurkunde (bei ledigen ausreichend),
eine Heiratsurkunde, ggf. ein
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk,
die Sterbeurkunde des Ehepartners bei verwitweten Personen.
Die Sterbeurkunden werden, wie alle anderen Urkunden, beim Standesamt ausgestellt.
Trotz regionaler Besonderheiten benötigen Sie Urkunden für folgende Belange:
- Abmeldung der Rente(n) / Beantragung der
Vorschusszahlung auf die Hinterbliebenenrente.
- eine Urkunde für die Krankenkasse
- Austragung aus dem Kirchenregister / für die Bestattung
Diese Urkunden sind gebührenfrei und die entsprechenden Abmeldungen und Beantragungen können wir für Sie übernehmen.
Darüber hinaus benötigen Sie (entsprechend der familiären Situation) eine Anzahl kostenpflichtiger Exemplare der Sterbeurkunde, z. B. zum Nachweis der Witwen- / Witwerstandes, für die Auszahlung von Lebensversicherungen, für die Bank, falls getrennte Konten existieren, usw.